Seit dem Jahr 1952 können auch Menschen mit Behinderung das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Ab einem dauerhaften Grad der Behinderung von 20 ist es möglich, sich für das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen anzumelden. Der Anforderungskatalog hängt dabei von der Art und dem Grad der Beeinträchtigung ab. In jedem Fall ist jedoch der Nachweis der Schwimmfähigkeit erforderlich.
Auskünfte über das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung und auch welche Prüfer im Sportkreis berechtigt sind, dieses Sportabzeichen abzunehmen, erteilt Karl-Heinz Gfrörer (Tel. 0172 / 735 1006; E-Mail:
Handbuch zur Sportabzeichen-Abnahme bei Menschen mit Behinderung